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Wo soll Tabakwerbung noch erlaubt sein?
Aus Rendez-vous vom 21.09.2023. Bild: KEYSTONE/Laurent Gillieron
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Umsetzung der Volksinitiative Striktes Tabakwerbeverbot in Printmedien: Ständerat bleibt hart

Die Kommissionsmehrheit wollte die Initiative in einem zentralen Punkt weniger rigide umsetzen als der Bundesrat. Sie unterlag aber im Ständerat.

Der Marlboro-Mann und Joe Camel – das rauchende Kamel – flimmern schon lange nicht mehr über Schweizer Fernseh- und Kinoleinwände. Und auch im Radio oder auf Plakaten ist Zigarettenwerbung verboten. Erlaubt ist die Werbung etwa an Kiosken, in Zeitungsinseraten oder im Internet.

Der Bundesrat will künftig auch diese Werbung verbieten, wenn sie Kinder und Jugendliche sehen könnten. Das gelte auch für Inserate in Printmedien. So will er den Volkswillen umsetzen. Doch die Kommission wollte hier nicht mitmachen.

Unterschiedliche Interpretationen

Der Luzerner Ständerat Damian Müller von der FDP erläuterte, die Kommission finde, dass die Vorschläge des Bundesrats weiter gehen würden als die Initiative selbst. Auch SVP-Ständerätin Esther Friedli stellte sich auf den Standpunkt, dass das Kernanliegen der Initiative umgesetzt werde:

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Esther Friedli (SVP/SG): «Es ist etwas speziell, wenn uns die Initianten Verfassungsbruch vorwerfen»
Aus News-Clip vom 21.09.2023.
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Im Innern von Printmedien, die Erwachsene abonnieren, sollten Tabakprodukte oder E-Zigaretten weiterhin beworben werden dürfen.

Drohender «Verfassungsbruch»?

Das sei eins zu eins, was die Tabakindustrie vorgeschlagen habe, erwiderte Mitte-Ständerat Pirmin Bischof. Er verwies auf die Verfassung: «Ich lese es noch mal: ‹Der Bund verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht.› An Deutlichkeit und an Klarheit ist das nicht zu überbieten.»

Plakat der «Kinder ohne Tabak»-Initiative
Legende: Auch in Applikationen und elektronischen Medien im Internet wird Tabakwerbung mit Ausrichtung auf den Schweizer Markt verboten. Diese Gesetzesbestimmungen waren in den Räten unbestritten. Keystone/Ennio Leanza

Werbung erreiche Kinder und Jugendliche auch, wenn sie in Tageszeitungen abgedruckt werde, setzte sich SP-Ständerat Hans Stöckli für ein Verbot ein. Er verwies auf Studien, die belegen, dass 270'000 Kontakte von Kindern und Jugendlichen mit Presserzeugnissen mit Tabakwerbung stattgefunden hätten. «Wie wollen Sie mit dieser Lösung sicherstellen, dass die Initiative umgesetzt werden kann?», fragte Stöckli rhetorisch. Und sprach von einem «groben Verfassungsbruch».

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Hans Stöckli (SP/BE): «Wir als Rat der Weisen sind aufgerufen, verfassungskonforme Bestimmungen zu erlassen»
Aus News-Clip vom 21.09.2023.
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Maya Graf, Ständerätin der Grünen, verwies auf den präventiven Charakter eines weitgehenden Werbeverbotes: «57 Prozent der Rauchenden haben als Minderjährige mit dem Konsum von Tabak begonnen. Und wenn Jugendliche nicht mit Rauchen beginnen, fangen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nicht mehr damit an.»

Mitte-Links setzte sich knapp durch und verhinderte diese Lockerung. So bleibt es beim Vorschlag des Bundesrates, welcher Tabakwerbung in Printmedien weitgehend verbieten will.

Appell zum «Mass halten»

In anderen Bereichen schwächte die kleine Kammer den Bunderatsvorschlag jedoch ab. Zum Beispiel wollte sie nicht explizit verbieten, dass mobile Verkaufsteams in der Öffentlichkeit Tabakprodukte oder E-Zigaretten feilbieten.

Vertreter von Mitte, FDP und SVP argumentierten hier mit der Wirtschaftsfreiheit – etwa der Schaffhauser Standes- und SVP-Vertreter Hannes Germann: «Wir sollten Mass halten und das regeln, was uns die Initiative vorgibt.»

Auch soll das Sponsoring von Anlässen erlaubt bleiben – mit der Einschränkung, dass Markenname und Werbung nicht von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, zum Beispiel in einem abgesperrten Bereich mit Zutrittskontrolle, also an einem Festival etwa in einem separaten Zelt.

Mit 37 zu 3 Stimmen geht das Tabakproduktegesetz als Nächstes an den Nationalrat.

Info3, 21.09.2023, 12 Uhr

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